Fragen zum Thema Tod, Trauer und Beerdigung
Ein Angehöriger ist im Haus gestorben. Was muss ich tun?
Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er muss einen Totenschein ausstellen. Im Normalfall wird dann als erstes ein Bestatter verständigt. Bei evangelischen Verstorbenen wird dieser dann mit dem Pfarramt und den Hinterbliebenen den Termin für die Bestattung festlegen. In der Regel kommt der Pastor/die Pastorin bald nach dem Bestatter zum Hausbesuch, um die Familie zu betreuen und im Trauergespräch alle Fragen zur Trauerfeier zu klären. Je nach Dringlichkeit können sich Hinterbliebene natürlich auch sofort an das Pfarramt wenden bzw. einen schnelleren Besuch wünschen. Ist der Pastor/die Pastorin länger als einen Tag nicht am Ort, hat ein Pastor oder eine Pastorin aus der Nachbarschaft die Vertretung.
Kann ich etwas tun, wenn der Tod gerade eingetreten ist?
Sie können dem Verstorbenen behutsam die Augen schließen und die Hände falten. Viele Menschen zünden eine Kerze an. Manche halten die Uhr an. Schön ist es, wenn die beteiligten Menschen einander Zeit lassen, um im Raum in Gedanken mit dem Abschied zu beginnen, den eigenen Gedanken nachzugehen, zu beten...
Was ist eine Aussegnung?
Nach alter Tradition wurde früher oft von Verstorbenen im Trauerhaus Abschied genommen. Hierzu kommt der Pastor/die Pastorin auf Wunsch der Angehörigen ins Haus und begleitet die Abholung des/der Verstorbenen durch den Bestatter. Bibelworte, Gebete, Stille und ein Segen helfen, diesen ersten Teil des Abschieds zu begehen. Wünschen Sie eine Aussegnung in Ihrem Haus, sollten Sie diesen Wunsch gleich beim ersten Telefonat mit dem Bestatter äußern und auch das Pfarramt umgehend zu erreichen versuchen.
Kann jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Als Kirche respektieren wir die Entscheidung des/der Ausgetretenen. Durch den Kirchenaustritt hat der/die Verstorbene entschieden, keine kirchlichen Rituale mehr in Anspruch zu nehmen. Eine kirchliche Trauerfeier findet deshalb in der Regel nicht statt. Stattdessen wird die Trauerfeier von einem sogenannten freien Redner durchgeführt, den der Bestatter vermitteln kann. Sollten Angehörige trotzdem seelsorgerliche Begleitung durch einen Pastor/eine Pastorin wünschen, ist das selbstverständlich möglich. Diese Betreuung mündet jedoch nicht in eine kirchliche Bestattungsfeier.
Ein Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ein nicht getauftes Kind, das noch nicht religionsmündig ist, kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern dies wünschen. Ebenso kann ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit kirchlichem Segen beigesetzt werden. Viele Friedhöfe haben inzwischen auch besondere Gedenkplätze für totgeborene Kinder.
Welche Bestattungsformen gibt es?
In den allermeisten Fällen wird zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung (Urne) entschieden. Bei letzterer Form gibt es die Trauerfeier entweder vor oder nach der Einäscherung.
Hat die evangelische Kirche etwas gegen anonyme Bestattungen?
Die evangelische Kirche hat großen Respekt gegenüber allen Trauerfamilien und deren Gefühlen rund um einen Trauerfall. Gleiches gilt für Äußerungen über einen Trend, der schon sehr alt ist: die sogenannte anonyme Bestattung "unter grünem Rasen", wie der Volksmund sagt. In der Regel steht hinter der Wahl dieser Bestattungsform der Wunsch, den Angehörigen die Pflege des Grabes zu ersparen. Vielleicht wohnen die Angehörigen weiter weg oder sind selbst schon betagt. Dies ist natürlich zu respektieren. Da jedoch jeder Mensch aus Sicht des christlichen Menschenbildes ein Original ist, setzt sich die Kirche dafür ein, dass zumindest auf einer Namensplatte oder an einer Stele der Name der/des Verstorbenen zu lesen ist. Beim Propheten Jesaja heißt es in der Bibel: "Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen. Du bist mein." (Jes.43,1). Namensplatten sind oft auch in sog. Friedwäldern oder Ruheforsten möglich.
Was brauche ich für ein Trauergespräch mit dem Pastor/der Pastorin?
Das Trauergespräch hat zum einen natürlich die Aufgabe, die Trauerfeier vorzubereiten. Hierfür sind Dokumente und Informationen hilfreich, die Grundlegendes über den Lebenslauf aussagen. Auch Informationen über Besonderheiten sind interessant, die dem Pastor/der Pastorin helfen, eine individuell auf den Verstorbenen zugeschnittene Trauerfeier zu gestalten.
Zum anderen dient das Trauergespräch immer auch dazu, alle sonst noch anstehenden Fragen, die die Hinterbliebenen mit sich tragen, im Sinne der Seelsorge anzusprechen.
Kann ich Wünsche für den Ablauf der Trauerfeier ansprechen?
Für den Ablauf der Trauerfeier ist der Pastor/die Pastorin zuständig. Er/Sie wird sich alle Wünsche anhören und mit den Angehörigen gemeinsam entscheiden, welche Wünsche den Angehörigen und dem Verstorbenen angemessen sind. Wichtige Gründe sind hier zum Beispiel die Belastung der Trauernden (bei Musikstücken oder eigenen Beiträgen), der Respekt voreinander und die christliche Grundaussage des kleinen Gottesdienstes.
Darf man darum bitten, auf Kondolenz am Grab zu verzichten?
Bis heute können sich manche Familien dies nicht vorstellen. Sie fühlen sich verpflichtet, anderen das Kondolieren, also die Beileidsbekundung unmittelbar nach der Trauerfeier zu ermöglichen. Allerdings kennt man heute auch ein Recht auf die eigene Trauer. Wer nach der Trauerfeier an der Kapelle oder am Grab nicht stehen bleiben kann, darf weitergehen. Vielleicht gibt es andere Angehörige, die für ihn/sie bleiben. Ich werbe um Verständnis dafür, dass Menschen unterschiedliche Trauerbedürfnisse haben und haben dürfen. Dies zu wissen, ist auch für die Zeit nach dem Abschied wichtig. Trauernde sollten ermutigt werden, zu ihren Bedürfnissen zu stehen und sie zu äußern. Der Wunsch nach Gespräch und Nähe kann innerhalb kürzester Zeit vom Wunsch nach Ruhe und Alleinsein abgelöst werden. Das ist erst einmal zu respektieren, und ein offenes Wort hilft allen Mitmenschen, sich angemessen zu verhalten.
Kommen Sie als Pastor/als Pastorin automatisch zum Kaffeetrinken hinterher?
Nein. Wenn es zeitlich möglich ist, komme ich gern, sofern mich die Hinterbliebenen ausdrücklich einladen. Automatisch zu kommen, fände ich unhöflich.
Auf Wunsch spreche ich auch gegen Ende der Trauerfeier die Einladung an die Trauergemeinde aus, um die Familie von der Einladung zu entlasten.
In unserer Familie wurde nach dem "letzten Abendmahl" gefragt. Jetzt haben wir Angst, damit das Sterben auszulösen.
Ein Abendmahl, das der Pastor/die Pastorin ins Haus bringt, ist oft ein sehr stärkendes Zeichen der Gemeinschaft, der Vergebung und des Glaubens für einen Kranken und seine Mitmenschen. Tatsächlich wird es oft im Angesicht des Todes gewünscht. Es kann Menschen, die sterben wollen, aber nicht können, das Gehen erleichtern. Es bringt allerdings nichts in Gang, was nicht sein soll. So habe ich vor einigen Jahren einer älteren Frau das vermeintlich "letzte Mahl" ins Krankenhaus gebracht (wie die Familie sagte). Die Frau hat sich aber wieder völlig von ihrer Krankheit erholt. Deswegen spreche ich eher vom "Krankenabendmahl", wenn die Situation nicht eindeutig ist. Ist sie es allerdings, sollte man auch nicht darum herumreden. Von Besserung zu reden, wenn der Tod eindeutig bevorsteht, lässt kranke Menschen mit ihrer Angst allein und ist kein Trost.
Text: Pastor Stefan Thäsler, Wathlingen; bearbeitet von Pastorin Sabine Preuschoff, Laatzen